1. Ursache und Gefahr
- Wasserzufuhr oder Leck durch zuständige Stelle stoppen
- Strom- und Gebäudesicherheit klären
- stehendes Wasser fachgerecht entfernen lassen
Nach Überschwemmung oder Wasserschaden
Wir können betroffene Räume und Oberflächen reinigen, sobald die Ursache behoben, akute Gefahren ausgeschlossen, stehendes Wasser entfernt und der Bereich freigegeben ist. Vor einer Zusage klären wir, was passiert ist, welche Materialien betroffen sind und welche Arbeiten bereits durch Fachstellen erledigt wurden.
Die richtige Reihenfolge
Wasser kann Strom, Bauteile und die Raumluft betreffen. Eine Reinigungsfirma darf deshalb nicht einfach beginnen, solange Ursache oder Risiken ungeklärt sind.
Möglicher Umfang
Nach einer Überschwemmung oder einem Wasserschaden können verschmutzte Böden, erreichbare Oberflächen und vereinbarte Räume gereinigt werden. Schlamm, Schmutz oder lose Rückstände werden nur bearbeitet, wenn Material, Zugang und Arbeitsschutz eine sichere Ausführung zulassen.
Eine Räumung oder Entsorgung kann separat vereinbart werden. Entsorgungskosten werden mit dem entsprechenden Beleg ausgewiesen.
Dokumentation und Versicherung
Fotografieren Sie betroffene Räume, Gegenstände und sichtbare Schäden, bevor etwas verändert wird. Klären Sie danach mit Verwaltung, Vermieterschaft oder Versicherung, welche Arbeiten freigegeben sind und welche Nachweise benötigt werden.
KRIZANOVIC entscheidet nicht, ob eine Versicherung Kosten übernimmt. Wir können den vereinbarten Reinigungsumfang und ausgeführte Arbeiten nachvollziehbar in Offerte und Rechnung festhalten.
Häufige Fragen
Bei akuter Gefahr gelten immer die Anweisungen von Feuerwehr, Verwaltung, Gebäudeversicherung oder zuständiger Fachstelle.
Erst wenn die Ursache behoben, akute Gefahren ausgeschlossen, stehendes Wasser entfernt und die betroffenen Bereiche von der verantwortlichen Stelle für die Reinigung freigegeben sind.
Ja, Auspumpen und technische Wasserschadentrocknung können nach vorgängiger Beurteilung gesondert angeboten werden. Umfang, Geräte, Messungen und Zuständigkeiten werden vor Beginn vereinbart. Lecksuche, Reparatur, elektrische Freigabe, Schimmelbehandlung und Gutachten sind nicht Bestandteil einer normalen Reinigung.
Betroffene sollten Schäden vor der Reinigung fotografieren und das weitere Vorgehen mit Verwaltung, Vermieterschaft oder Versicherung klären. Welche Kosten übernommen werden, entscheidet die zuständige Stelle.
Neben der Reinigung können wir Auspumpen und technische Wasserschadentrocknung nach vorgängiger Beurteilung anbieten. Wasserursache, elektrische Sicherheit, mögliche Verunreinigung und betroffene Bauteile müssen zuerst geklärt sein. Betreten Sie überflutete Bereiche nicht bei möglicher Stromgefahr. Bei akuter Gefahr sind die zuständigen Notfalldienste gefragt. Trocknungsumfang, Geräte, Messungen und Zuständigkeiten werden auftragsbezogen vereinbart; eine sofortige Verfügbarkeit oder feste Trocknungsdauer wird nicht pauschal zugesichert.
Soweit sicher zugänglich, dokumentieren Sie betroffene Räume, sichtbare Wasserstände, Materialien und bereits ausgeführte Massnahmen. Notieren Sie bekannte Ursache und Zeitpunkt sowie die zuständigen Kontakte von Verwaltung oder Versicherung. Halten Sie technische Sicherung, Trocknung und Reinigung als getrennte Aufgaben fest. Fotos sollen den Schaden zeigen, ohne dass Sie dafür einen gefährlichen Bereich betreten. Eine Reinigungsanfrage ersetzt keine Sicherung bei akuter Gefahr.
Vor der Schlussreinigung muss geklärt sein, welche Bereiche von den zuständigen Fachpersonen freigegeben wurden und welche Bauteile noch bearbeitet werden. Vereinbaren Sie den Umgang mit betroffenen Gegenständen, Restverschmutzung und Entsorgungsaufgaben. Sichtbare Sauberkeit allein belegt weder ausreichende Bauteiltrocknung noch die Beseitigung verborgener Schäden. Messungen und technische Beurteilungen werden gesondert zugeordnet und nicht durch ein allgemeines Reinigungsprotokoll ersetzt.
Lage sicher einschätzen
Wir sagen offen, ob wir die Reinigung übernehmen können oder zuerst eine andere Fachstelle nötig ist. Eine sofortige Einsatzgarantie geben wir nicht.
Wasserschaden schildern