Patientenbereiche
- Empfang und Wartebereich
- Zugängliche Oberflächen und Böden
- Sanitärbereiche nach vereinbartem Umfang
Praxisreinigung · Kanton Zug
Wir stimmen Räume, Zeitfenster, Zutritt und Aufgaben mit Ihrer Praxis ab. Sie erhalten einen verständlichen Leistungsplan und einen direkten Ansprechpartner.
Nein. Reinigung und Desinfektion sind unterschiedliche Aufgaben. Bitte geben Sie vorab an, welche Bereiche nach Ihrem Hygieneplan gereinigt oder desinfiziert werden müssen. Mittel, Zuständigkeiten und Vorgaben müssen zum vereinbarten Auftrag passen; medizinische Spezialaufbereitung ist keine pauschal eingeschlossene Leistung.
Hilfreich sind ein Raumplan, die Nutzungszeiten, Ihr Hygieneplan und eine Ansprechperson für Rückfragen. Kennzeichnen Sie sensible Bereiche, medizinische Geräte und Räume ohne Zutritt. Patientenunterlagen gehören nicht in die Reinigungsanfrage; uns reichen die Angaben zu Flächen und Abläufen.
Praxisplan
Eine Praxis hat andere Abläufe als ein gewöhnliches Büro. Darum klären wir Nutzung, empfindliche Oberflächen und interne Vorgaben vor dem ersten Einsatz.
Verantwortung
Hygiene-, Desinfektions- oder Entsorgungsanforderungen müssen fachlich geklärt und ausdrücklich vereinbart werden. Wir behaupten keine medizinische Zertifizierung und ersetzen keine internen Hygienevorgaben der Praxis.
Vor dem Start halten wir fest, welche Mittel und Verfahren für die jeweiligen Oberflächen geeignet sind. Auf ausdrücklichen Wunsch können organische oder geeignete kundeneigene Reinigungsmittel verwendet werden.
Kontrolle
Regelmässige Aufgaben und periodische Zusatzarbeiten werden getrennt festgehalten. Rückmeldungen gehen direkt an Franjo und werden dem Auftrag zugeordnet.
Mehr dazu: Aufgaben und Kontrollen dokumentieren.
Erstellen Sie eine Raumliste mit Empfang, Wartezimmer, Sanitär-, Personal- und Behandlungsbereichen. Die hygieneverantwortliche Person legt fest, welche Aufgaben Reinigung sind und wo ein bestimmtes Desinfektionsverfahren vorgesehen ist. Notieren Sie freigegebene Flächen, Arbeitsfenster, Produktvorgaben und die zuständige Kontaktperson. Patientendokumente, Medikamente, Instrumente und Geräteinnenräume sind keine gewöhnlichen Bürooberflächen und dürfen nicht stillschweigend in den Auftrag aufgenommen werden.
Ein vereinbarter Nachweis kann Datum, Raum, erledigte Aufgabe, ausführende Person und Abweichung enthalten. Die fachliche Hygieneverantwortung bleibt dabei klar von der Ausführung getrennt. Besprechen Sie vor Beginn, wer fehlende Freigaben oder unzugängliche Räume meldet und wer über weitere Schritte entscheidet. Eine Sichtkontrolle beschreibt sichtbare Sauberkeit; sie ist kein mikrobiologischer Nachweis und ersetzt keine vorgeschriebene Prüfung Ihrer Einrichtung.
Praxis kennenlernen
Sie erhalten eine Offerte für den vereinbarten Umfang – ohne pauschale Versprechen zu unbekannten Anforderungen.
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