Schulhausreinigung · Kanton Zug

Schulhausreinigung nach Raumgruppe und Nutzung.

Unterrichtsräume, Eingänge, Sanitärbereiche und Mehrzweckräume werden unterschiedlich beansprucht. Wir erfassen jede Raumgruppe und stimmen laufende sowie periodische Arbeiten mit der verantwortlichen Stelle ab.

Leistungsumfang

Der Stundenplan allein bestimmt den Reinigungsplan nicht

Auch Besucher, Veranstaltungen, Wetter und Ferien verändern die Belastung. Der Plan muss diese Unterschiede abbilden.

Unterrichtsräume

  • Böden und erreichbare Oberflächen
  • Mobiliar nach vereinbartem Umfang
  • Materialien und Ausschlüsse festhalten

Gemeinschaftsbereiche

  • Eingang, Gänge und Treppen
  • Sanitär- und Pausenbereiche
  • Mehrzweckräume nach Nutzung

Ferien und Sondertermine

  • Grundarbeiten separat terminieren
  • Fenster oder Glasflächen ergänzen
  • Zutritt und Aufsicht vorab regeln

Planung

Verantwortung und Meldungsweg werden benannt

Die zuständige Stelle übergibt uns Hausregeln, Zutrittsvorgaben und Informationen zu empfindlichen Bereichen. Lernmittel, technische Geräte oder persönliche Gegenstände werden nur im vereinbarten Rahmen berührt.

Ein direkter Meldungsweg hilft, wenn Räume kurzfristig anders genutzt werden, Schäden auffallen oder ein Zusatztermin nötig wird.

Häufige Fragen

Antworten vor der Anfrage

Verbindlich bleibt der in der Offerte vereinbarte Leistungsumfang.

Welche Bereiche können in einem Schulhaus gereinigt werden?

Je nach Auftrag gehören Unterrichtsräume, Eingänge, Gänge, Treppen, Sanitärbereiche und weitere vereinbarte Gemeinschaftsräume dazu.

Sind Grundreinigungen in den Ferien möglich?

Ja, wenn Zeitraum, Zugang, Umfang und Oberflächen rechtzeitig geklärt wurden.

Wie werden kurzfristige Änderungen gemeldet?

Auftraggeberschaft und KRIZANOVIC bestimmen vor Beginn eine direkte Kontaktperson und einen verbindlichen Meldungsweg.

Erfahrung aus Baar

Seit 2012 persönlich geplant

Franjo Krizanovic beurteilt den Leistungsumfang, erstellt die Offerte und plant den Einsatz. KRIZANOVIC arbeitet im Kanton Zug und in angrenzenden Gemeinden nach Absprache.

Persönlich klären

Schulhaus aufnehmen

Beschreiben Sie Objekt, Umfang und gewünschten Termin. Wir melden uns persönlich.