Wohnung
- Zimmer und Wohnungsgrösse
- Küche, Bäder und Anzahl Nasszellen
- Bodenarten und besondere Flächen
Wohnungsabgabe klar geregelt
Bei KRIZANOVIC gilt die Abnahmegarantie für die Reinigungsarbeiten, die vorab besprochen und in der Offerte festgehalten wurden, bis zur Wohnungsabgabe an die Verwaltung. Wird aus diesem vereinbarten Umfang etwas beanstandet, reinigen wir nach. Darum muss die Offerte Räume, Fenster, Storen und Nebenbereiche klar aufführen.
Vor der Offerte
Eine pauschale Aussage wie "alles reinigen" reicht nicht. Wir halten fest, welche Flächen und Nebenräume zum Auftrag gehören.
Bei der Wohnungsabgabe
Sie müssen nicht zwingend persönlich anwesend sein. Wir empfehlen aber, dass Sie oder eine bevollmächtigte Person beim Termin mit der Verwaltung dabei sind. Falls eine vereinbarte Reinigungsarbeit beanstandet wird, lässt sich die Stelle direkt zeigen und nachreinigen.
Beanstandungen ausserhalb des schriftlich vereinbarten Leistungsumfangs werden nicht stillschweigend Teil des Auftrags. Deshalb klären wir offene Punkte vor der Offerte.
Häufige Fragen
Massgebend ist der schriftlich vereinbarte Auftrag.
Sie gilt für die in der Offerte vereinbarten Reinigungsarbeiten bis zur Wohnungsabgabe an die Verwaltung. Wird aus diesem Umfang etwas beanstandet, wird nachgereinigt.
Es ist nicht zwingend, aber erwünscht. So können Rückfragen und eine nötige Nachreinigung direkt geklärt werden.
Enthalten sind die Arbeiten, die vorab besprochen und in der Offerte festgehalten wurden. Zusätzliche Bereiche müssen vorher vereinbart werden.
Abgabe vorbereiten
Franjo klärt den Umfang und erstellt eine Offerte, in der die vereinbarten Arbeiten nachvollziehbar aufgeführt sind.
Offerte für die Endreinigung